"Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, 
sondern wo man verstanden wird."
 
Christian Morgenstern


Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Ver­käufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kauf­ver­trags. Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger ver­pflich­tet sich, auf dem zu Verkauf ste­hen­den Grundstück, ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten. Nicht selten werden Grund­stü­cke und Eigentumswohnungen aus erb­schafts­steuer­lichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nach­fahren vermacht. Die vor­weg­ge­nom­mene Erbfolge und Gestaltung von Übertragungsverträgen gehört also auch zum Aufgabenfeld des Notars.


Kauf & Verkauf von Immobilien

Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleich­zu­set­zen die als Altersvorsorge dienen soll. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und un­ge­woll­ten Überraschungen zu schützen, sieht es der Gesetzgeber vor, Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Ei­gen­tums­woh­nun­gen nur Gültigkeit zu verleihen, wenn sie von einem Notar besiegelt werden. Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Anschließend ko­or­di­niert der Notar den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.  

Bauträgervertrag

Werden Wohnungen oder Häuser ver­kauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben. Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre. Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bau­trä­ger sowie dem Käufer Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen auf­neh­men muss. Dadurch wird für den Käufer das Objekt günstiger und er hat außerdem die Möglichkeit es mit­zu­ge­stal­ten. Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt noch nicht fertiggestellt und somit nicht begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Bau­plä­ne besonders wichtig. Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zu­kom­men lassen und sorgfältig durchlesen. Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder sie sind bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten no­ta­ri­el­len Urkunde niedergelegt worden.

Übertragungsverträge

Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen. So können erb­steuer­recht­liche Pflichten umgangen und Schen­kungs­steuer­frei­be­träge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden. Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie entzogen wird. Über die Einzelheiten der möglichen Ver­trags­ge­staltun­gen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.