"Eine gute Entscheidung basiert
auf Wissen und nicht auf Zahlen."
 
Plato


Schon bei der Gründung von Un­ter­neh­men ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was kostet die Grün­dung? Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Ver­trags­ge­stal­tung von Un­ter­neh­mens­ein­käu­fen und Fragen der Unternehmensnachfolge. Als ausgewiesener Experte im Ge­sell­schafts­recht berät der Notar Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. Natürlich ver­an­lasst er auch die Eintragung ins Ver­eins­re­gis­ter.

Unternehmensgründung

Die Geschäftsidee ist geboren. Nun wollen Sie Ihren Traum verwirklichen und Un­ter­neh­mer werden. Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellt, ist die der geeigneten Rechtsform der Firma. Ihr Notar wird alle wesentlichen Rechts­prob­le­me im Beratungsgespräch mit Ihnen klären, Sie in der Wahl des Namens Ihres Unternehmens (Firma) unterstützen und die Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Der Betrieb eines Unternehmens als Kaufmann bzw. Kauffrau erfordert die Eintragung in das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ oder „ein­ge­tra­ge­ne Kauffrau“. Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Diese Gesellschaftsform eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken birgt.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck kaufmännischer Zusammenarbeit zusammen. Alle Gesellschafter haften per­sön­lich mit ihrem gesamten Pri­vat­ver­mö­gen für die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Die OHG ist über den Notar von allen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ähnlich der OHG, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass neben dem persönlich haftenden Ge­sell­schaf­ter (Komplementär) mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt in der Höhe seiner Hafteinlage haftet (Kommanditist). Die KG wird nach außen hin ausschließlich durch den, beziehungsweise die Kom­ple­men­täre vertreten. Kommanditisten haben keine Befugnis zur Geschäftsführung.

GmbH und Aktiengesellschaften

Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Unternehmensform. Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von min­des­tens € 25.000 aufbringen. Der Vorteil der GmbH liegt in ihrer Haf­tungs­be­gren­zung auf die Höhe des Stammkapitals. Bei der Aktiengesellschaft muss ein Stamm­ka­pi­tal von mindestens € 50.000 auf­ge­bracht werden. Die AG hat für Neu­grün­dun­gen eher selten praktische Bedeutung. Allerdings kann sie im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zu den anderen genannten Rechtsformen darstellen. Ihr Notar wird Sie stets sachkundig beraten und die beste, passende Ge­sell­schafts­form vorschlagen.

Beratung bei Unternehmenseinkäufen

Sollten Sie ein Unternehmen, be­zie­hungs­wei­se Unternehmensanteile erwerben wollen, so ist eine sorgfältige und vo­raus­schau­ende Vertragsgestaltung von hö­chs­ter Priorität. Um Risiken zu minimieren und wichtige Fragen zu klären sollten Sie sich von Ihrem Notar beraten lassen. Grundsätzlich kann die Über­nah­me eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen. Bei der Gesamtrechtsnachfolge („Asset deal“) wird jeder Ver­mö­gens­ge­gen­stand der Gesellschaft einzeln erworben. Beim „Sharedeal“ dagegen wird eine Be­tei­li­gung an dem Unternehmensträger er­wor­ben, wodurch Einfluss auf die Un­ter­neh­mens­füh­rung gewonnen werden kann.

Beratung bei Unternehmensnachfolge

Genauso wie Unternehmensgründungen müssen auch Un­ter­neh­mens­nach­fol­gen gründlich und vorausschauend geregelt werden. Selbst wenn der Zeitpunkt der Übergabe eines Unternehmens nicht feststeht, sollte eine Vorsorgeregelung nicht fehlen. Ihr Notar unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge- und Nach­fol­ge­re­ge­lung. Als Experte in diesem Gebiet macht er Sie auf alle Problemstellungen aufmerksam, die es zu regeln gilt.