"Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun."
J. W. v. Goethe
Unser Notar steht Ihnen und ihren Vertragspartnern als unparteiischer und unabhängiger Partner bei Fragen des Gesellschafts-, Familien-, Erb-, und Immobilienrechts zur Seite. Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Sein Ziel ist es, ein Gleichgewicht durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, zwischen den Vertragsparteien herzustellen. Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar Rechtsgeschäfte von großer Tragweite. Dabei ist es unsere Aufgabe, Sie unparteiisch und unabhängig zu beraten und zu betreuen. Die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit richten sich nach verschiedenen Gebieten. Diese Gebiete sind Ehe und Partnerschaft, Erbe und Schenkung, Immobilien und Unternehmensgründung.