"Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun."

J. W. v. Goethe



Unser Notar steht Ihnen und ihren Vertragspartnern als un­par­tei­ischer und un­­ab­­hän­g­i­ger Partner bei Fragen des Gesellschafts-, Familien-, Erb-, und Immo­bilien­rechts zur Seite. Der Notar bekleidet ein öffent­liches Amt und ist zur Neu­tra­lität verpflichtet. Er fun­giert als un­par­tei­ischer Be­ra­ter in kom­pli­zier­ten und folgen­reichen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten. Sein Ziel ist es, ein Gleich­ge­wicht durch rechtliche Ge­staltungs­mög­lich­keiten, zwischen den Ver­trags­par­teien her­zu­stellen. Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar Rechts­ge­schäfte von großer Tragweite. Dabei ist es unsere Aufgabe, Sie unparteiisch und un­ab­hängig zu beraten und zu betreuen. Die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit richten sich nach verschiedenen Gebieten. Diese Gebiete sind Ehe und Part­ner­schaft, Erbe und Schenk­ung, Immo­bilien und Unter­nehmens­grün­dung.